Pflegefachfrau/-mann Langzeitpflege

Alles im Überblick

Plätze verfügbar

Dauer
3 Jahre
Bewerbungszeitraum
Jederzeit
Erster Beginn
01.04.2025
Zweiter Beginn
01.10.2025
Vergütung
Abhängig von Träger
Per E-Mail bewerben

Pflege umfasst präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der zu pflegenden Menschen, ihre Beratung sowie ihre Begleitung in allen Lebensphasen und die Begleitung Sterbender.

Zu den Aufgaben der Pflege gehören außerdem die Anleitung, Beratung und Unterstützung von anderen Berufsgruppen und Ehrenamtlichen in den jeweiligen Pflegesituationen, die Mitwirkung an der praktischen Ausbildung in den Gesundheitsberufen, die eigenständige Durchführung von ärztlich angeordneten Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen.

Pflegefachfrauen/Pflegefachmännern und Altenpfleger/innen sind folgende Tätigkeiten vorbehalten:

  • die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs
  • die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
  • die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege

Ausbildung

Der Ausbildungsvertrag wird mit einem Pflegeheim geschlossen. Die Berufsfachschule für Pflege der Akademie für Gesundheitsberufe Heidelberg führt die theoretische Ausbildung durch und ist für die Organisation der Ausbildung verantwortlich. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie schließt ab mit einer schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfung. Auszubildende mit Allgemeiner Hochschulreife können parallel zur Ausbildung an der Medizinischen Fakultät der Universität Heidelberg "Interprofessionelle Gesundheitsversorgung (B.A.)" studieren. 

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung findet im Blockunterricht statt und umfasst mindestens 2.100 Stunden. Grundlage der theoretischen Ausbildung ist der Bundesrahmenlehrplan nach dem Pflegeberufegesetz. 

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst einschließlich der tariflichen Arbeitszeit ca. 3.000 Std in 3 Jahren Ausbildung. Der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung erfolgt in dem Pflegeheim, mit dem der Ausbildungsvertrag besteht. Außerdem sind jeweils 12 Wochen praktische Ausbildung in einem Krankenhaus und bei einem Ambulanten Pflegedienst vorgeschrieben. Hinzu kommen Einsätze in der Kinderklinik und Gerontopsychiatrie. Praxisanleiterinnen bilden die Auszubildenden vor Ort in den Pflegeheimen und Einrichtungen aus. Die Schule betreut die Auszubildenden vor Ort durch regelmäßige Praxisbegleitung.

 

Ausbildungsbeginn, Voraussetzungen, Bewerbung

Die Ausbildung beginnt am 1. April und 1. Oktober eines Jahres. Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind

  • Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige oder höhere abgeschlossene Schulbildung
  • Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder einer abgeschlossenen Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe

Bewerbungen können jederzeit per Post oder E-Mail mit den folgenden Unterlagen eingereicht werden:

Wird die Zusage für einen Ausbildungsplatz erteilt, müssen noch folgende Nachweise erbracht werden:

  • gesundheitliche Eignung und Nachweis der Immunität gegen Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Pertussis (Formular wird mit der Zusage zugeschickt)
  • polizeiliches Führungszeugnis

Vereinbarungen zur Ausbildung

  • Arbeitsrechtliche Grundlage für das Ausbildungsverhältnis ist der jeweils gültige Tarifvertrag des Pflegeheims, mit dem der Ausbildungsvertrag besteht.
  • Ein MAXX-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr kann beantragt werden.
  • Wohnraum: Die Evangelische Stadtmission bietet ihren Auszubildenden Wohnraum an. Der Mietpreis liegt bei rund 300 Euro im Monat.
  • Von der Schule bekommen Sie ein iPad.

Perspektiven

Für die Ausbildungen in den Pflegeberufen gilt ab 2020 eine neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Die Ausbildung schließt mit der Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau / Pflegefachmann" ab.

Mit diesem Berufsabschluss können Sie in allen Einrichtungen in denen pflegebedürftige Menschen aller Altersstufen versorgt werden, Krankenhäuser, Pflegeheime, Hospize, Ambulante Pflegedienste u.a., arbeiten.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Für die Ausbildungen in den Pflegeberufen gilt ab 2020 das Pflegeberufegesetz vom 17.07.2017 und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflegeberufe vom 02.10.2018. 

Fragen und Antworten zur neuen Pflegeausbildung ab 2020

Kooperationen

Die Pflegeschule vermittelt Kontakte zu Einrichtungen, mit denen sie zusammenarbeitet:

Einrichtungen der Altenhilfe der Evang. Stadtmission Heidelberg gGmbH

Einrichtungen der Agaplesion gemeinnützige GmbH

Paritätische Sozialdienste gGmbH

Augustinum Pflege Gesellschaft

Augustinum Seniorenresidenz Heidelberg
Jaspersstraße 2
69126 Heidelberg

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Dauer
3 Jahre
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Jederzeit
Erster Beginn
01.04.2025
Zweiter Beginn
01.10.2025
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Abhängig von Träger
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